Reitbuch

LRV Tegel

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von LRV Tegel e.V.

1.1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Ländlichen Reiterverein Tegel e.V. (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem ordentlichen Mitglied als sein Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.1 Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben dem Betrieb zukommen lässt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den ÜbungsleiterInnen.

2.2 Gebuchte Reitstunden

Die Vergütung der Reitstunden richtet sich nach aktueller Preisliste. Sondertermine, Kurse und ergänzender Unterricht zu normalen Longen-, Abteilungs- und Intensivstunden sind davon ausgenommen.

Die Reitstunde ist mit dem vereinbarten Preis zu vergüten. Auch nicht angetretene Reitstunden, die nicht gem. der angegebenen Stornofrist abgesagt wurden, sind zu bezahlen, aus welchen Gründen auch immer die Verhinderung resultiert.

Das Betrag für die Stunde wird von der Wertkarte, welcher vorher aufzuladen ist, abgebucht. Guthaben der Wertkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Restguthaben wird nicht ausbezahlt oder zurücküberwiesen.

3.1 Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

3.2 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

3.3 Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

3.4 Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten in den Reitstunden einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

3.5 Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

3.6 Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.